Ab 12 Jahren
Feuerwerkskörper die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachläßigbaren Lärmpegel besitzen (teilweise auch in geschlossenen Räumen erlaubt.) (Jugendfeuerwerk)
Ab 16 Jahren
Feuerwerkskörper die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung im Freien vorgesehen sind.Verwendung in geschlossenen Räumen und im Ortsgebiet ist nicht zulässig. (Ausnahmen sind möglich)
Nachweis Sachkunde
Feuerwerkskörper die eine mittlere Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und ausschließlich zur Verwendung mit entsprechender Sachkunde vorgesehen sind. Der Nachweis entsprechender Sachkunde ist die Teilnahme an einem Pyrotechnik Lehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Prüfung. (F3 Schein)
Nachweis Fachkunde
Feuerwerkskörper die eine große Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und ausschließlich zur Verwendung mit entsprechnder Sachkunde vorgesehen sind. Der Nachweis entsprechnder Sachkunde ist die Teilnahme an einem Pyrotechnik Lehrgang und die erfolgreiche Ablegung der pyrotechnischen Prüfung (F4 Schein)
Ab 18 Jahren
pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühne und Theater die eine geringe Gefahr darstellen.Verwendung ist in geschlossenen Räumen und im Ortsgebiet grundsätzlich zulässig. (sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt)
Ab 18 Jahren
sonstige pyrotechnische Gegenstände die eine geringe Gefahr darstellen.Verwendung ist in geschlossenen Räumen und im Ortsgebiet grundsätzlich zulässig. (sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt)
Denk' daran, einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit zu halten.
So bist du auch für die unwahrscheinlichsten Situationen gewappnet.
Zünde Feuerwerkskörper, die nicht funktioniert haben, nicht erneut an.
Ausnahme: Manche Artikel (z.B. Batteriefeuerwerk) besitzen eine gekennzeichnete Ersatzzündschnur,
die du erneut anzünden kannst. Vor dem erneuten Anzünden 15 Minuten warten und Abstand halten.
Halte einen größtmöglichen Sicherheitsabstand zum Feuerwerk.
Der Abstand sollte mindestens acht Meter betragen - mehr ist besser!
Zünde Feuerwerk niemals in Menschenmengen an. Nicht nur der Sicherheit wegen:
Mit größerem Abstand ist das Feuerwerk schöner zu betrachten.
Feuerwerk und Alkohol: Eine schlechte Kombination! Die meisten Unfälle in der Silvesternacht passieren durch den Einfluss
von Alkohol. Verwende Feuerwerk nur wenn du nüchtern bist - ansonsten gefährdest du dich und deine Umwelt.
Prüfe die Besonderheiten deiner Umgebung und zünde kein Feuerwerk in der Nähe von
Altersheimen, Tierheimen und Kirchen.
Zünde Feuerwerkskörper nicht in der Hand an. Stelle oder lege den Feuerwerkskörper auf den Boden und zünde ihn mit ausgestrecktem Arm am äußersten Ende der Zündschnur an.
Achte darauf, dass sich dabei kein Körperteil über dem Feuerwerkskörper befindet. Entferne dich unmittelbar
nach dem Anzünden vom Feuerwerkskörper.
Batterien und Raketen gegen Umkippen sichern! Achte beim Zünden von Batteriefeuerwerk auf einen ebenen,
festen Untergrund (z.B. Straße) und sichere den Feuerwerkskörper beidseitig gegen Umkippen.
Manche Batterien haben Papplaschen, die ausgeklappt werden können. Raketen in alleinstehenden Flaschen
können kippen. Zünde Raketen daher am besten aus einer fest stehenden Getränkekiste.
Kaufe ausschließlich zugelassenes und geprüftes Silvesterfeuerwerk.
Dies ist erkennbar an: Dem CE-Zeichen gefolgt von der Nummer der Prüfstelle (zB. CE 0589) sowie an der
Registriernummer (zB. 0589-F2-1234). Jeder Feuerwerkskörper hat unterschiedliche Sicherheits- und Anwendungshinweise.
Lies dir diese vor Gebrauch sorgfältig durch.
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